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   BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93   

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https://dejure.org/1994,8248
BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93 (https://dejure.org/1994,8248)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 4 BS 6/93 (https://dejure.org/1994,8248)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 4 BS 6/93 (https://dejure.org/1994,8248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Rechtsweges - Anforderungen an die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Anforderungen an das Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93

    Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Eine solche Regelung ist mit dem zwingenden Charakter öffentlich-rechtlicher Ansprüche aus dem Bereich der Sozialversicherung nicht vereinbar (vgl BAG, Beschluß vom 29. April 1994, 3 AZB 18/93, DB 1994, 1247; ferner zur Veröffentlichung vorgesehen in BAGE und in AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979).

    Daß hinsichtlich der bbZ-AO 1983 im Sachgebiet H eine Regelung getroffen wurde, besagt mithin nicht, daß diese der gesetzlichen Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung iS von § 51 Abs. 1 SGG zuzuordnen ist (vgl auch BAG, Beschluß vom 29. April 1994, 3 AZB 18/93, aaO, wonach die ebenfalls in Sachgebiet H Nr. 4 aufgeführte Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben dem Arbeitsrecht zuzuordnen ist).

  • BSG, 10.05.1994 - 4 RA 49/93

    Anspruch auf eine Dienstbeschädigungsrente ab 1.8.1991

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Tragender Grundsatz des AAÜG ist hierbei, dem früher Zusatz- oder Sonderversorgungsberechtigten nur eine Volleistung, sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es aus dem weitergeführten Versorgungsrecht zu gewähren (vgl BSGE 72, 50 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; Urteil vom 10. Mai 1994 - 4 RA 49/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat im Rahmen seiner funktionalen Kompetenz nur zu prüfen, ob die Vorinstanzen Bundesrecht (vgl § 162 SGG) verletzt haben (vgl Urteile des Senats vom 25. Januar 1994, 4 RA 20/92, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 3-1300 § 44 Nr. 8, und vom 10. Mai 1994, 4 RA 49/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Tragender Grundsatz des AAÜG ist hierbei, dem früher Zusatz- oder Sonderversorgungsberechtigten nur eine Volleistung, sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es aus dem weitergeführten Versorgungsrecht zu gewähren (vgl BSGE 72, 50 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; Urteil vom 10. Mai 1994 - 4 RA 49/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist auch nach § 17 AAÜG nur für "Rechtsstreitigkeiten" eröffnet; eine solche liegt, worauf der Senat in ähnlichem Zusammenhang bereits hingewiesen hat (Urteil vom 27. Januar 1993, BSGE 72, 50, 52 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1), nicht vor, wenn die Klägerin, wie insoweit möglicherweise hier, einen Anspruch auf Gesetzgebung geltend macht.

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Der Senat hat im Rahmen seiner funktionalen Kompetenz nur zu prüfen, ob die Vorinstanzen Bundesrecht (vgl § 162 SGG) verletzt haben (vgl Urteile des Senats vom 25. Januar 1994, 4 RA 20/92, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR 3-1300 § 44 Nr. 8, und vom 10. Mai 1994, 4 RA 49/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 188/89

    Zusatzversorgung in Hamburg

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Auch wenn ein Arbeitgeber aufgrund staatlicher Rechtsnorm zur Gewährung bestimmter Leistungen verpflichtet wird, kann ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch entstehen; daß die Rechtsgrundlage für die Berechtigung und Verpflichtung von Privatrechtssubjekten staatlichen Ursprungs ist, ändert nichts an der Rechtsnatur des Anspruchs (BAG, aaO; BAGE 64, 272, 274; vgl auch Grunsky, aaO, RdNr 89).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 32/88

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Entscheidung über den Forderungserlaß

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Zu prüfen ist demnach, welche Rechtsnormen den Sachverhalt prägen und für die Beurteilung des Klagebegehrens objektiv herangezogen werden können (BSGE 65, 133, 135).
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der wirklichen Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS OGB in BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 und SozR 1500 § 51 Nr. 39 und 47; st Rspr des BSG, zB BSGE 72, 149, 151 [BSG 30.03.1993 - 3 RK 1/93] = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1 und BSGE 60, 209, 210 [BSG 03.09.1986 - 9a RV 10/85] = SozR 1500 § 54 Nr. 66, jeweils mwN).
  • BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93

    Frühere DDR - Rechtsweg

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Der Senat hat dies bereits in dem einen gleichgelagerten Sachverhalt betreffenden Beschluß vom 24. August 1994 (4 BS 4/93, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen dargelegt.
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der wirklichen Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS OGB in BSGE 37, 292 = SozR 1500 § 51 Nr. 2 und SozR 1500 § 51 Nr. 39 und 47; st Rspr des BSG, zB BSGE 72, 149, 151 [BSG 30.03.1993 - 3 RK 1/93] = SozR 3-2500 § 15 Nr. 1 und BSGE 60, 209, 210 [BSG 03.09.1986 - 9a RV 10/85] = SozR 1500 § 54 Nr. 66, jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus BSG, 14.09.1994 - 4 BS 6/93
    Ob ausnahmsweise von einer Verweisung abgesehen werden kann, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Verfahren vor dem Gericht, an welches zu verweisen wäre, unzweifelhaft nicht vorliegen (vgl BGH NJW 1993, 332, 333 = MDR 1993, 177, 178), kann hier dahinstehen; denn hinsichtlich der gegen den Beklagten zu 3) erhobenen Klage liegen jedenfalls solche Zulässigkeitsmängel für eine Klage vor den Arbeitsgerichten nicht vor, die offensichtlich und unheilbar sind.
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 41/84

    Zehnjahresfrist - Frist - Redaktionsversehen - Rückforderungsbescheid

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 96/88

    Höhe des Übergangsgeldes bei zuvor bezogenem Versorgungskrankengeld

  • BSG, 30.08.1967 - 4 RJ 43/67

    Witwenrente - Rentenerhöhung wegen Kindererziehung - Waisenberechtigtes Kind

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 98/95

    Inhalt der Verpflichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungsansprüchen und -anwartschaften fest, die in der DDR erworben worden waren und ab Januar 1992 dauerhaft durch für alle Staatsbürger einheitliche und mindestens gleichhohe, im Regelfall aber - wie auch im Falle der Klägerin - höherwertige Berechtigungen für die Fälle des Alters, der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes (sowie des Rehabilitationsbedarfs) ersetzt worden sind; im Blick auf die Berechtigungen der Ballettänzer in der früheren DDR hat der Senat seine ständige Rechtsprechung (seit BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1; vgl auch Beschlüsse vom 14. September 1994, 4 BS 2/93, 4 BS 5/93 und 4 BS 6/93, ferner vom 16. September 1994, 4 BS 3/93, und Beschlüsse vom 14. Juli 1995, 4 BS 1/94, 4 BS 3/94, 4 BS 6/94) für Fallgestaltungen der hier vorliegenden Art in seinem Urteil vom 14. September 1995 (BSGE 76, 274 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6, dort Nr. 1) weitergeführt und abschließend zusammengefaßt; neue - vom Senat noch nicht erwogene und beschiedene Argumente hiergegen hat die Klägerin nicht aufgezeigt.
  • BSG, 14.07.1995 - 4 BS 6/94

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Klage auf Weitergewährung

    Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1; Beschlüsse vom 14. September 1994 - 4 BS 2/93, 4 BS 5/93, 4 BS 6/93 - sowie Beschluß vom 16. September 1994 - 4 BS 3/93 -).
  • BSG, 14.07.1995 - 4 BS 3/94

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Klage auf Weitergewährung

    Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1, Beschlüsse vom 14. September 1994 - 4 BS 2/93, 4 BS 5/93, 4 BS 6/93 - sowie Beschluß vom 16. September 1994 - 4 BS 3/93 -).
  • BSG, 14.07.1995 - 4 BS 1/94

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Sozialgerichten - Klage auf Weitergewährung

    Der Senat hält auch nach erneuter Prüfung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1, Beschlüsse vom 14. September 1994 - 4 BS 2/93, 4 BS 5/93, 4 BS 6/93 - sowie Beschluß vom 16. September 1994 - 4 BS 3/93 -).
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